Waagerner Tal 15 · Möckmühl
Spielhalle
in Möckmühl.
Zwölf Geldspielgeräte in eigenen Räumen mit eigenem Eingang und eigenen Öffnungszeiten — getrennt von Restaurant, Bar und Café. Montag bis Sonntag, 6 bis 24 Uhr, Zutritt ab 18 Jahren.
Glücksspiel kann süchtig machen.
Öffnungszeiten
Geschlossen an stillen Feiertagen und gesetzlichen Schließtagen: Karfreitag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Buß- und Bettag, Totensonntag, Heiligabend und 1. Weihnachtsfeiertag.
Zutritt
Ab 18 Jahren, und bitte mit Ausweis. Wir sind verpflichtet, jeden Gast zu identifizieren und mit der bundesweiten Sperrdatei abzugleichen. Ohne Ausweis geht es nicht — auch nicht bei Stammgästen.
Wer sich selbst sperren lassen möchte, kann das jederzeit tun. Die Sperre gilt bundesweit, für Spielhallen, Wettbüros und Online-Anbieter. Der Antrag läuft über die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder.
Wir spielen fair
Vier Regeln für ein faires Spiel.
Die Aufklärung und der Schutz unserer Spieler sind uns wichtig. Mit diesen Regeln wenden wir uns an unsere Spielgäste:
Zutritt nur ab 18
Jugendschutz ist uns wichtig. Nur volljährige Spieler dürfen an unseren Geräten spielen.
Kein Alkohol
Bei uns herrscht ein striktes Alkoholverbot. Beim Spielen muss der Kopf klar sein — und das schon seit 1997.
Geschultes Personal
Wir wollen mit Süchtigen kein Geld verdienen und arbeiten ausschließlich mit geschultem Personal.
Spielerschutz
Unser oberstes Ziel ist der Spielerschutz. Wichtigster Ansatzpunkt unserer Präventionsarbeit ist eine umfassende Informationspolitik.
Hilfe bei Spielproblemen.
Glücksspiel kann süchtig machen. Wer Fragen zum eigenen Spielverhalten hat, findet Rat bei der kostenlosen und anonymen Beratung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter 0800 1 37 27 00.
Häufige Fragen
Wann hat die Spielhalle geöffnet?
Täglich von 6 bis 24 Uhr, außer an stillen Feiertagen und gesetzlichen Schließtagen.
Ab welchem Alter ist der Zutritt erlaubt?
Ab 18 Jahren.
Wie viele Geräte gibt es?
Zwölf Geldspielgeräte in eigenen Räumen mit eigenem Eingang.
Gibt es in der Spielhalle Alkohol?
Nein. In der Spielhalle gilt ein striktes Alkoholverbot.
Brauche ich einen Ausweis?
Ja. Wir sind verpflichtet, jeden Gast zu identifizieren und mit der bundesweiten Sperrdatei abzugleichen. Ohne Ausweis ist kein Zutritt möglich.
Kann ich mich selbst sperren lassen?
Ja, jederzeit. Die Sperre gilt bundesweit für Spielhallen, Wettbüros und Online-Anbieter. Der Antrag läuft über die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder.